REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
Online-Plattformen und Kartellrecht

Online-Plattformen und Kartellrecht

Susanne Zuehlke

Inhaltsübersicht

  • Fusionskontrolle
  • Horizontale Wettbewerbsbedenken
  • Vertikale Wettbewerbsbedenken
  • Missbrauch von Marktbeherrschung
  • Fazit

Plattformen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die direkte Interaktion von zwei Nutzergruppen ermöglichen. Daneben bestehen allerdings erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Plattformen:

  • Die kommerziell sicher bedeutendsten Plattformen vermitteln zwischen Verkäufern und Käufern. Dabei kann man, je nach Nutzergruppe, B2B-Plattformen, B2C-Plattformen und C2C-Plattformen unterscheiden. Hier handelt es sich um die Reinkarnation des Marktplatzes, der bereits seit Jahrtausenden dazu dient, Menschen für den Abschluss von Geschäften zusammenzubringen.1

  • Etwas neuer ist das Geschäftsmodell der werbefinanzierten Plattformen. Hier kommen die Nutzer nicht wegen des Werbeangebotes, sondern wegen Informationen, die ohne die Finanzierung durch Werbepartner so kommerziell nicht verfügbar wären. Auch dieses Geschäftsmodell ist nicht vollständig neu,