REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Bank unzulässig

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Bank unzulässig

Das OLG Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes Benz Bank AG als unzulässig abgewiesen und sich in dem Urteil mit dem Kreis der Klagebefugten beschäftigt.

Die Musterfeststellungsklage wurde vom Gesetzgeber zum 01.11.2018 als erstinstanzliches Verfahren bei den Oberlandesgerichten neu geschaffen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hat dem Gericht Rechtsfragen zur Klärung vorgelegt, die den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bei der beklagten Mercedes Benz Bank AG betreffen. Gerichtlich überprüft werden sollte, ob in den Formularen der beklagten Bank die erforderlichen Pflichtangaben, darunter insbesondere die Widerrufsinformation, ordnungsgemäß erteilt wurden. Auch Fragen im Zusammenhang mit den Rechtsfolgen eines Widerrufs (Konditionen der Rückgabe der finanzierten Fahrzeuge) sollten geklärt werden.

Wer ist „qualifizierte Einrichtung“?

Der Gesetzgeber hat jedoch die Zulässigkeit einer