REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

EuGH: Im Ausland tätige Rechtsanwälte können Altersvorsorge absetzen

In Deutschland zugelassene, im EU-Ausland wohnhafte Rechtsanwälte können ihre Beiträge zur verpflichtenden Rentenversicherung von der deutschen Einkommenssteuer absetzen – nicht aber Beiträge zur freiwilligen Altersvorsorge.

Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 06.12.2018 (Rs. C-480/17) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln. Der Beschwerdeführer, ein deutscher Rechtsanwalt, ist in Belgien wohnhaft und in einer internationalen Kanzlei tätig. Aufgrund seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland ist er Pflichtmitglied des