REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
beA: Personenidentität bei Kündigungsschutzklagen erforderlich

beA: Personenidentität bei Kündigungsschutzklagen erforderlich

Reicht ein Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eine (Kündigungsschutz-)Klage bei Gericht ein, muss er bestimmte Formerfordernisse erfüllen. Dies stellt das Arbeitsgericht Lübeck klar.

Das beA eröffnet unter anderem einen sicheren Übermittlungsweg i. S. v. § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO, § 46c Abs. 4 Nr. 2 ArbGG zur Übersendung von Schriftsätzen an Gerichte auf digitalem Wege. Die bei Einreichung auf herkömmlichen Wegen erforderliche eigenhändige Unterschrift und physische Übergabe wird in der digitalen Welt durch zwei Möglichkeiten ersetzt: Zum einen die qualifizierte Signatur der verantwortenden Person, die elektronisch an der Schriftsatzdatei angebracht wird. Zum anderen die Einreichung über einen sicheren