REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
Legal Tech und das Rechtsdienstleistungsgesetz – passt das zusammen?

Legal Tech und das Rechtsdienstleistungsgesetz – passt das zusammen?

RA Michael Grupp, Maître en Droit, Mag.iur. / Mike Fecke, Stud. iur.

Legal Tech-Anwendungen erbringen nicht die gleiche Leistung wie ein Rechtsanwalt – und sollten auch nicht so behandelt werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Regulierung von Legal Tech – zu Lasten der Rechtssuchenden?
  • II. Legal Tech-Anwendungen als Rechtsdienstleistungen i.S.d. § 2 I RDG?
    • 1. Juristische Subsumtion durch einen Algorithmus?
    • 2. Erforderlichkeit der Prüfung?

Die digitale Rechtsberatung braucht eine Aufsichtsbehörde.“ So fassten die Interviewer vom Handelsblatt den Standpunkt des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (B90/Grüne), seit Anfang 2018 Co-Leiter einer Arbeitsgruppe der Landesjustizminister zur rechtspolitischen Evaluation von Legal Tech-Anwendungen, 1 in einem Beitrag von November 2017 zusammen.

Seither wurde der Regelungsbedarf bestimmter Legal Tech-Dienste auch in der Literatur aufgegriffen, 2 wobei es vor allem um die Qualifikation von Legal Tech-Diensten als Rechtsdienstleistungen i.S.d. § 2 I