REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
Smart contracts: Pacta sunt servanda?

Smart contracts: Pacta sunt servanda?

Martin Fries

Was sind sie denn nun, die smart contracts – Verträge von morgen oder nur ein Buzzword für Juristen, die von Technologie keine Ahnung haben?

Was hat der Gesetzgeber nicht alles versucht, um materielle Rechte vom Papier in die Praxis zu bringen! Bagatellverfahren vor den Gerichten, Schlichtungsverfahren für Verbraucher und bald auch die Musterfeststellungsklage. Und doch bleibt es dabei: Wer eine Leistungsstörung seines Vertragspartners erlebt, erhält dafür nur sehr selten eine angemessene Kompensation. Das liegt zum einen daran, dass Rechte nicht durchgesetzt werden, weil das zu kompliziert ist. Zum anderen hat es aber auch damit zu tun, dass die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen für Leistungsstörungen regelmäßig zahnlos sind, etwa weil Zeitschäden oder emotionaler Aufwand entstehen, den das Gesetz nicht kompensieren möchte. Umso verheißungsvoller erscheinen da smart contracts als ein Konzept, bei dem die Rechtsfolgen typischer Leistungsstörungen detailliert vertraglich