REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
BRAK zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht

BRAK zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in diesem Zusammenhang als erste Organisation einen Vorschlag zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht erarbeitet.

Nach dem Vorschlag der BRAK soll die Beteiligung von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Gesellschaften und Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zulässig sein, wenn die Beteiligungsgesellschaft bzw. der Zusammenschluss den Anforderungen der im Sinne des Vorschlags reformierten BRAO genügt. Auch Berufsausübungsgesellschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, sollen auf Antrag zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden können, wenn sie über einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag verfügen, der den Erfordernissen der §§ 59c ff. BRAO entspricht.

Ausweitung der §§ 59c