REthinking: Law (bis Ausgabe 4/2023)
Der klügere Vertrag vollstreckt sich selbst
Digitalität des Vertragswesens mit Smart Contracts und Digital Assets: Wechsel des juristischen Betriebssystems?

Der klügere Vertrag vollstreckt sich selbst

Digitalität des Vertragswesens mit Smart Contracts und Digital Assets: Wechsel des juristischen Betriebssystems?

Tom Brägelmann

Ein juristischer Systemwechsel steht an, glaubt man den Versprechungen (oder Drohungen) der Verfechter der Blockchain-Technologie. Diese ist nicht nur Grundlage für beliebte Kryptowährungen und Schwarmfinanzierungen (via „token sale“ oder „initial coin offering“ – ICO), sie erfasst angeblich bald alles: Staat, Individuum und Gesellschaft, you name it. Hinzu kommt ein Hype, als wäre das Internet neu erfunden worden, es wäre wieder 1994, aber dieses Mal wissen es alle und können selber Neu-Google gründen und sich damit eine goldene, nein, bitcoinige Nase verdienen. Das Europäische Parlament (EP) konnte auch nicht widerstehen und hat 2016 anerkannt, dass diese „Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke („Distributed Ledger Technology“, DLT) eine „Transformation der Realwirtschaft“ herbeiführt und die Art und Weise, in der Vermögenswerte übertragen und Aufzeichnungen aufbewahrt werden, grundlegend verändert. Deshalb ist auch für Juristen etwas im Kryptofundus dabei: