Thüsing / Giebeler / Hey, Handwörterbuch für Aufsichtsräte
Vorwort

Vorwort

„Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.“ Diese Feststellung in Ziffer 5.1.1 des DCGK fasst die aktienrechtliche Position prägnant zusammen. Doch was heißt das im Einzelnen? Darüber haben sich schon viele Gedanken gemacht. Die Literatur zum Recht des Aufsichtsrats ist kaum mehr überschaubar. Deshalb braucht es schon einen guten Grund, mit noch einem Buch an den Markt zu treten. Herausgeber und Autoren dieses Handbuchs glauben, einen solchen Grund zu haben: Es gibt Kommentare, die sind allein für Juristen und orientieren sich am Paragraphen – erläutern ihn umfassend, aber eben nicht an der Sachfrage orientiert, sondern an der Struktur des Gesetzes. Und es gibt Praktikerhandbücher, bei denen tritt das Juristische allzu sehr in den